Vermögen und Vermögenserträge sind im Kapitel RW anzugeben

Vermögen in der Schweiz - muss ich eine italienische Steuererklärung abgeben?

Meine Frau und ich sind Schweizerbürger, meine Frau Doppelbürgerin Schweiz/Italien. Bis vor einem Jahr wohnten wir in der Schweiz, jetzt in Italien. Unsere Pensionen kommen zu 100% aus der Schweiz (meine Frau und ich die AHV, ich dazu die Pension des Kantons… Die Pensionen werden in der Schweiz besteuert, wir erhalten nur die Netto-Pensionen.
Da unsere Ersparnisse noch zu 90% bei Schweizer Banken liegen, haben wir folgende Fragen:
1. Müssen wir diese Ersparnisse in Italien deklarieren? Im Punkt RW?
2. Genügt das Ausfüllen des RW und es der Steueragentur einreichen? Oder müssen wir Unterlagen einreichen?
3. Wie werden wir besteuert? In Promille unseres Vermögens oder mit €34.20 für jedes Konto?
Danke für Ihre Antwort
P.H.

Antwort
Lieber Leser
Ihr Einkommen besteht aus Ihrer AHV-Rente und der Pension einer öffentlichen Institution in der Schweiz, der AHV-Rente Ihrer Frau und den Erträgen Ihres Vermögens in der Schweiz.

Die Nationalität spielt bei Steuerfragen – ausser wenigen Ausnahmen – keine Rolle. Jedermann ist an seinem Wohnort steuerpflichtig, unabhängig von der Nationalität. Sie wohnen seit 1917 in Italien und sind hier steuerpflichtig, müssen also jetzt eine Steuererklärung einreichen.
Lassen Sie alle Pensionen auf Ihr Konto in Italien überweisen und hätten Sie kein Vermögen von im Jahr maximal über €15‘000 im Ausland, müssten Sie in Ihrem speziellen Fall gar keine Steuererklärung in Italien ausfüllen. Ich erkläre das nachstehend (Italien kennt keine Vermögenssteuer, Kapitalerträge werden definitiv an der Quelle besteuert).

Die AHV-Renten werden nicht in der Schweiz besteuert, sondern in Italien. Lassen Sie diese Renten auf Ihr Konto in Italien überweisen, werden automatisch 5% «cedolare secca», d.h. definitive italienische Quellensteuer, abgezogen. Die AHV- (und IV-)Renten müssen dann in Italien nicht mehr deklariert werden. Lassen Sie diese jedoch auf ein Konto in der Schweiz überweisen, müssen Sie diese in Italien auf der Steuererklärung deklarieren und Steuern bezahlen. Laut Auskunft meiner Leser akzeptieren einige lokale Steuerverwaltungen, dass diese unter «redditi a tassazione separata» mit 5% deklariert werden, andere verlangen, dass diese als Einkommen mit normalen Sätzen (zwischen 23 und 43%) zu versteuern sind.

Da Ihre Pension von einer öffentlichen Institution in der Schweiz (Kantonsverwaltung) stammt, wird sie in der Schweiz quellenbesteuert und muss in Italien nicht mehr deklariert werden. Die Pension eines privaten Arbeitgebers in der Schweiz hingegen wird brutto überwiesen und muss in Italien versteuert werden.

Sie müssen sowohl das Vermögen im Kapitel RW als auch die Vermögenserträge in der Schweiz in der italienischen Steuererklärung angeben. Auf dem Vermögen wird nur eine nominale Abgabe erhoben, die Erträge sind aber normal zu versteuern, wobei die schweizerische Verrechnungssteuer teilweise geltend gemacht werden kann.

In Anbetracht der meistens hohen Schweizer Bankgebühren für Personen im Ausland, den Kosten und Sorgen für die italienische Steuererklärung und manchmal Steuern in Italien lohnt sich in vielen Fällen nicht mehr, ein Konto in der Schweiz zu unterhalten. Nachdem Sie die Steuererklärung machen liessen und die Kosten kennen, können Sie Ihren Entscheid fällen. (Eine goldene Regel besagt, dass man den Grossteil des Vermögens in der Währung halten sollte, in welcher man sein Alter verbringen will. Sind Sie noch nicht sicher, ob Sie in Italien bleiben wollen, ist die Eröffnung eines Kontos in CHF in Italien eine Alternative. Kleine Banken machen dies nicht immer, Filialleiter von grossen Banken müssen sich manchmal am Hauptsitz noch informieren.)

Italien ist – wie alle lateinischen Länder – sehr formell. Ein Fehler in der Steuererklärung wird in der Schweiz in der Regel als «guter Wille» angesehen und ohne Konsequenzen korrigiert, dazu haben Sie einfache und effektive Möglichkeiten der Einsprache. In Italien wird in der Regel ein Fehler so behandelt, als hätten Sie dies willentlich gemacht, und kann enorme Mehrkosten verursachen. Ich bin selber ein gebranntes Kind. Vor einigen Jahren erhielt ich in Mailand völlig grundlos eine enorme Steuerrechnung. Trotz allen Belegen und Beweisen kämpfte ich mich erfolglos durch die Instanzen. Erst in dritter Instanz wurde die Forderung fallen gelassen: nicht, weil ich recht hatte, sondern weil mein Steuerberater und mein Anwalt herausfanden, dass die Steuerverwaltung einen Formfehler in ihrer Forderung gemacht hatte. Die Anwaltskosten von vielen tausend Euro blieben an mir hängen.

Kaum ein Italiener kann die Steuererklärung selber ausfüllen, das RW erst recht nicht, auch weil es telematisch durch eine autorisierte Person eingereicht werden muss. Aus all diesen Gründen soll man sich an einen Steuerberater wenden, der viel Erfahrung in der Deklaration von Vermögen und Einkommen im Ausland hat. Die meisten Treuhänder und Steuerberater in Italien haben dies nicht, weil solche Fälle nicht alltäglich sind. Dass Sie diese Fragen an die Gazzetta Svizzera stellen und nicht sofort und klar von Ihrem Treuhänder beantwortet werden konnten, lässt mich vermuten, dass er nicht die richtige Person ist. Aber Sie müssen dies selbst entscheiden. Wie oft im Leben ist die billigste Lösung am Schluss oft die Teuerste. Falls Sie selber keinen solchen Spezialisten finden, wenden Sie sich an den nächsten Schweizerverein. Die Adressen finden Sie unter www.collegamentosvizzero.it Die Mitgliedschaft in einem Schweizerverein kann auch in andern Bereichen hilfreich sein; Italien hält noch ein paar andere rechtliche Fallstricke für Zuwanderer bereit.

Sie brauchen keine Belege oder Details über Vermögen und dessen Ertrag beizulegen. Sie (bzw. Ihr Steuerberater) müssen diese bereithalten, falls die Steuerverwaltung weitere Auskünfte verlangt.

Falls Sie noch weitere Zweifel haben, können Sie mich heute Samstag und am Pfingstmontag meistens unter der Nummer 0041 79 621 7050 erreichen. Ab Dienstag bin ich vorwiegend unterwegs, zum Teil im Ausland, und sehr schwer zu erreichen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute

Robert Engeler