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Compro una casa e mi trasferisco. Quali i problemi da risolvere?

    Trasferimento dalla Svizzera in Italia e relative conseguenze

    Compro una casa e mi trasferisco. Quali i problemi da risolvere?

    Sehr geehrter Herr Engeler
    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Meine Frau und ich wollen ein Haus am Lago Maggiore kaufen und dort wohnen. Das Haus in der Schweiz wollen wir verkaufen. Ich habe folgende Fragen: Kann ich die Kranken- und Unfallversicherung in der Schweiz lassen? Muss ich die AHV und BVG-Rente in Italien versteuern? Ist das teuer? Bekomme ich in Italien leicht Hypotheken und ist das überhaupt empfehlenswert? Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Freundliche Grüsse.
    D.S.

    Antwort

    Lieber Leser
    Ich gehe davon aus, dass Sie beide pensioniert und nicht mehr berufstätig sind, sonst ist ein Teil meiner Auskünfte nichtzutreffend:

    1. Schweizer, die nach Italien auswandern, bleiben unter den folgenden Voraussetzungen in der Schweiz versicherungspflichtig:
    2. a) Sie sind (weiterhin) in der Schweiz und maximal zu 25% in Italien erwerbstätig
    3. b) Sie beziehen eine Rente der AHV, IV, Unfallversicherung oder Militärversicherung, jedoch keine aus Italien
    4. c) Sie beziehen eine Rente des BVG (2. Säule) oder eine Kapitalabfindung, sofern sie das 58. Altersjahr erreicht haben, jedoch keine Rente aus Italien.

    Alle genannten Personengruppen können sich innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht in der Schweiz bzw. ab Datum der Wohnsitzverlegung von der Versicherungspflicht befreien lassen, sofern sie eine Versicherungsdeckung über die SSN nachweisen können (so genanntes Optionsrecht).

    Sie fallen also unter b) oder c) und bleiben also in der Schweiz versichert, ausser sie melden sich bei der italienischen SSN an und üben das Optionsrecht aus. In der Schweiz können Sie allerdings nicht mehr mit der jetzigen Krankenversicherungspolice versichert bleiben, sondern müssen mit Ihrer oder einer andern Krankenkasse eine für Wohnsitz Italien gültige Police abschliessen. Unter https://www.priminfo.admin.ch/downloads/praemien/gesamtbericht_eu_2018_v1.4.pdf können Sie die Krankenkassen, die solche Policen anbieten sowie den Tarifvergleich einsehen und entscheiden.

    Ich rate eher dazu, in der Schweiz krankenversichert zu bleiben und die Option nicht auszuüben, insbesonders für Sie, da Sie nahe der Schweizergrenze wohnen werden. In Italien bezahlen Sie in der Regel tiefere Prämien, können sich aber nur in Italien behandeln lassen (ausser Notfällen bei Reisen in die Schweiz oder ein EU/Efta-Land). Bleiben Sie in der Schweiz versichert, können Sie immer auswählen, ob Sie sich in Italien oder der Schweiz behandeln lassen wollen.

    Weitere Informationen zu diesem Thema unter (https://www.kvg.org/de/rentner-_content---1--1041.html, auch in italienischer Sprache.

    1. Lassen Sie unbedingt alle Pensionen auf ein Konto in Italien überweisen. Bei der AHV werden Ihnen bei der Überweisung 5% als definitive Steuer für Italien abgezogen, Sie brauchen die AHV in Italien nicht mehr zu deklarieren. Die Pension der 2. Säule müssen Sie in Italien deklarieren und versteuern, wenn es sich um eine Pension eines privaten Arbeitgebers handelt. Die Höhe der Steuern richtet sich nach der Höhe der Pension. Ist es eine Pension einer öffentlichen Verwaltung oder angeschlossenen Anstalt (z.B. Post oder SBB), wird in der Schweiz eine Quellensteuer abgezogen; wie bei der AHV müssen Sie diese in Italien nicht deklarieren.
    2. In Italien müssen Sie unbedingt eine Steuererklärung mit den Vermögenswerten in der Schweiz abgeben - ausser Sie überweisen alle Vermögenswerte nach Italien. Eine Nichtbefolgung zieht enorm hohe Strafsteuern nach sich. Dazu empfiehlt sich absolut, einen erfahrenen Steuerberater zuzuziehen.
    3. Es ist relativ einfach, in Italien eine Hypothek zu errichten, insbesondere wenn diese 50% des Kaufpreises und eine Limite von 2-300’000 €, je nach Bank, nicht übersteigt. Dies bringt aber keine steuerlichen Vorteile. Falls Sie es nicht nötig haben, zahlen Sie alles aus eigenen Mitteln. Lassen Sie die nicht unbeträchtlichen Kosten der Handänderung berechnen und behalten Sie genügend Reserven für Überraschungen. Abzuraten ist, eine Hypothek in der Schweiz für ein Haus in Italien zu errichten (Währungsrisiko). 

    Mit freundlichen Grüssen.
    Robert Engeler