Mit QuickZoll macht die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) einen wichtigen Schritt Richtung Digitalisierung. Die im Frühjahr 2018 lancierte Smartphone-App richtet sich an Privatpersonen, die in die Schweiz ein-reisen und Waren für den Privatgebrauch oder zum Verschenken mitführen.
Bisher mussten Reisende ihre Auslandseinkäufe, Feriensouvenirs oder Geschenke beim Grenzübertritt in die Schweiz mündlich oder mit einem Papierformular (Anmeldebox) zur Verzollung anmelden. Dies war besonders für Bahn-reisende umständlich, wenn sie nicht an der Grenze aussteigen wollten. Neu können Waren digital, ortsunabhängig und bereits 48 Stunden vor dem Grenzübertritt angemeldet und die Abgaben anschliessend direkt bezahlt werden.
Bei der Verzollung spielt der Wohnsitz eine wichtige Rolle. Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist QuickZoll dann relevant, wenn sie Geschenke für Familie und Freunde mitbringen oder Lebensmittel, Tabak und Alkohol für den Eigenkonsum über den zugelassenen Freimengen einführen (z. B. 1 Liter Spirituosen pro Erwachsene). Persönliche Gebrauchsgegenstände, bei spiels-weise die eigene Skiausrüstung, sind hingegen abgabenfrei.
QuickZoll vereinfacht die Einfuhr in die Schweiz. Die digitale Abfertigung von Ausfuhrbescheinigungen ist allerdings (noch) nicht möglich. Für die Rückerstattung der Mehr-wertsteuer bleibt ausserdem das jeweilige Land zuständig, aus dem die Waren ausgeführt werden.
Die Smartphone-App QuickZoll gehört zu den ersten Ergebnissen des Transformationsprogramms DaziT, in dessen Rahmen die Dienstleistungen der EZV für Privatpersonen und Firmen bis Ende 2026 systematisch vereinfacht und digitalisiert werdena.
Mehr Informationen: www.quickzoll.admin.ch