Ich möchte vorzeitig AHV beziehen
I punti principali da tener presente avendo versato contributi nei due paesi
Lieber Herr Engeler
ich habe ein Anliegen. möchte wissen, was mir zusteht, wenn ich das nächste Jahr in die “ Vorpension” gehen möchte. Ich habe sowohl Sozialversicherungs-Beiträge in der Schweiz als auch in Italien geleistet. Sie kennen meinen ungefähren Lebenslauf.
Falls Sie mir helfen können, welche Unterlagen brauchen Sie und was benötigen Sie?
ich bin am X. April 1955 geboren und meine AHS -Nummer ist: xxx
Ich danke Ihnen zum Voraus.
H. Z.
Antwort
Liebe Leserin
So einfach, wie es scheint, ist die Frage nicht, auch deshalb nicht, weil Sie sowohl in der Schweiz wie in Italien Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlt haben. Bei vorzeitigem Bezug der AHV gibt es nämlich verschiedene Punkte zu beachten:
– Die AHV-Rente kann entweder 1 oder 2 Jahre vor dem üblichen Rentenalter bezogen werden, also mit dem 62. oder 63. Altersjahr. Pro Jahr Vorbezug wird die Rente lebenslänglich mit 6,8% gekürzt. In Ihrem Fall könnten Sie die Rente mit 63 Jahren, ab 1. Mai 2018 verlangen; ihre Rente würde aber um 6,8% gekürzt.
– Sie sind jetzt in der Schweiz wohnhaft. Sie bleiben bis zum 64. Altersjahr beitragspflichtig. Je nach Vermögenslage und Rente aus der 2. Säule könnte das ziemlich teuer werden. Billiger wäre unter Umständen eine kleine Nebenarbeit; dann zahlen Sie bloss die Arbeitnehmerprämie auf einem kleinen Einkommen. Das ist auszurechnen.
Es gilt also, eine Gesamtrechnung aufzustellen, umso mehr, als Sie Anrecht auf drei verschiedene Sozialversicherungen haben. Der Abzug auf der AHV-Rente von 6,8% lebenslänglich ist spürbar und kann vor allem im höheren Alter zu einem Problem werden; ich rate deshalb immer vom Vorbezug ab, ausser das Geld wird dringend benötigt oder der Gesundheitszustand ist so schlecht, dass ein Leben über 70 Jahre unwahrscheinlich ist. Deshalb:
– Sie haben Anrecht auf eine italienische Pension (INPS) für die Jahre, in welcher Sie dort Beiträge geleistet haben. Sie können die Höhe der Rente auf der Internetseite der INPS selber berechnen.
– Sie haben Anrecht auf eine Pension aus der 2. Säule in der Schweiz. Ab wann, und wie hoch ist diese? Dies können Sie von Ihrer Pensionskasse berechnen lassen.
– Wie gross sind Ihre Ersparnisse, wie gross die Kosten für Ihren Lebensunterhalt?
– Benötigen Sie die AHV-Rente absolut ab dem 63. Altersjahr, oder können Sie das ordentliche Pensionsalter von 64 abwarten, oder den Bezug der AHV-Rente sogar aufschieben (nach 1 Jahr aufschieben gibt es über 5%, nach fünf Jahren (Maximum) eine über 30% höhere Rente.
– Oder lohnt es sich für Sie, noch ein Jahr länger zu arbeiten?
– Sie können bei der Cassa Svizzera di Compensazione eine Vorberechnung Ihrer Rente bei Pensionsalter 64 (oder bei Vorbezug ab 63) machen lassen. Siehe www.ahv.ch.
Machen Sie einmal diese Rechnungen; falls Sie weitere Hilfe brauchen, schreiben Sie mir einfach wieder. Sie brauchen mir keine Zahlen über Ihre Ersparnisse zu geben; Diskretion ist aber selbstverständlich. Da Sie in der Schweiz leben, müssen Sie der INPS eine Bestätigung Ihrer Wohngemeinde abgeben, dass Sie in der Schweiz Steuern bezahlen und Ihnen die INPS-Rente deshalb steuerfrei ausbezahlt wird.
Mit freundlichen Grüssen
Robert Engeler