Zuständig ist die Steuerverwaltung des Kantons
Lieber Herr Engeler
Vor Jahren habe ich mit Ihnen versucht, etwas gegen die Aufhebung der AHV für Auslandschweizer in EU-Staaten zu unternehmen.
Nun habe ich eine Frage. Mein Mann, Italienischer Staatsbürger, arbeitet nicht mehr, und das Patronat der INPS in Florenz hat ihm geraten, eine Soziale Pension zu beantragen, bis er seine Pension kriegt, (was Ende Jahr der Fall ist, wenn sie es nicht wider hinausschieben). Nun muss ich beweisen, dass ich in der Schweiz keine Pension beziehe und nichts besitze. Das muss ich vom zuständigen Amt in der Schweiz bestätigen lassen. Für die Pension wird das die AHV sein, aber welches Amt ist zuständig für Immobilien und Wertschriften, die ich nicht besitze? Das Bankkonto mit den 2’000.-- Sfr., das ich habe, habe ich schon angegeben.
Die Botschaft hat mir nicht weiterhelfen können. Vielleicht wissen Sie, an welches Amt ich mich wenden muss?
Ich hänge den Brief des Patronats der INPS an und den Beleg meiner Zahlung an die Gazzetta Svizzera vom letzten Mai.
Mit herzlichen Grüssen.
A.K.
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